
Besser als Gimmicks
Gute Mitarbeiter sind ein wertvolles Gut, das Firmen möglichst wirksam ans Unternehmen binden möchten. Statt auf Firmenwagen und andere Gimmicks sollten auch kleine Unternehmen auf Vorsorgethemen wie Altersversorgung, Gesundheit und Arbeitskraftabsicherung setzen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV), betriebliche Krankenversicherung (bKV) und betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) sind Schlagworte, die sich auch in Personalabteilungen immer mehr in den Vordergrund schieben. Der Grund: Sie wirken nachhaltig. Sofort wirksam und spürbar für jeden Mitarbeiter ist die bKV, eine private Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter. Die Beiträge dafür übernimmt der Arbeitgeber allein, kann sie aber im Rahmen des Sachbezugs in Höhe von 50 Euro steuerlich geltend machen.
Günstige Konditionen
Die kollektive Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) zielt auf den Schutz der Arbeitskraft von Mitarbeitern ab. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge dafür allein zahlt, kann er sie ebenfalls als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Daneben gibt es weitere Finanzierungsformen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge oder der Arbeitnehmer kommt allein für die Kosten auf. In jeden Fall sind die Konditionen durch die Gruppenverträge günstiger als bei Einzelverträgen.
Ebenfalls ein Win-win-Situation ergibt sich bei der bAV. Arbeitgeber sparen bei der sogenannten Entgeltumwandlung – hier zweigt der Arbeitnehmer einen Teil seines Einkommens für die Betriebsrente ab – an den Sozialabgaben, da das Bruttogehalt des Arbeitnehmers niedriger ausfällt. Zwar muss der Chef 15 Prozent auf diese Differenz als Zuschuss an seine Mitarbeiter zahlen, dennoch bleibt eine Ersparnis. Besprechen Sie dieses sehr komplexe Thema bitte ausführlich mit Ihrem Makler.
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